
Amtliche Bekanntmachungen
Haus des Gastes - Neuverpachtung
Haus des Gastes - Suche Pächter
Friedhof
Bekanntmachung 3. Änderungssatzung FGS 14.02.2025
Friedhofsgebührensatzung FGS 3. Änderungssatzung vom 11.02.2025
Verordnung über das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in der Gemeinde Bad Heilbrunn
Bekanntmachung Neufassung der Hundeverordnung vom 23.01.2025
Hundeverordnung vom 14.01.2025 ausgefertigt
1. Änderung Bebauungsplan "Neue Ortsmitte"
Bekanntmachung 1. Änderung Neue Ortsmitte-Billigung u. ern. Beteiligung Öffentlichkeit 14.02.2025
1. Änderung Bebauungsplan Neue Ortsmitte Stand 06.02.2025
Begründung 1. Änderung Bebauungsplan Neue Ortsmitte - Stand 06.02.2025
Billigungsbeschluss 11.02.2025
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung
Schallgutachten Ortsmitte
Verkehrsuntersuchung Ortsmitte
Bodengutachten Ortsmitte
1. Änderung Neue Ortsmitte Billigung - Beteiligung Öffentlichkeit 19.12.2024
Bekanntmachung 1. Änderung Neue Ortsmitte Billigungsb.-Unterrichtung Öffentlichkeit 11.12.2024
Neue Ortsmitte 1. Änderung Plan Fassung 02.12.2024
1. Änderung Neue Ortsmitte Begründung
Bebauungsplan "Gemeindewerke und Betriebshof in Achmühl"
Umweltbericht Gemeindewerke u. Betriebshof Bad Heilbrunn
Textliche Festsetzung
Begründung
Vorabzug Bebauungsplan
Aufstellungsbeschluss
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss §2 Abs. 1 S. 2 BauGB sowie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichekeit §3 Abs. 1 BauGB
1. Änderung Bebauungsplan "Zimmerlenz"
Erneuter Billigungsbeschluss 11.03.2025
Bekanntmachung 1. Änderung Zimmerlenz Billigungsb. nochmalige Beteiligung der Öffentlichkeit 21.03.2025
Begründung Zimmerlenz 26.02.2025Bebauungsplan Zimmerlenz 26.02.2025
Begründung Zimmerlenz 2024-09-30
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss § 2 Abs.1 S BauGB sowie frühzeitige Unterr. der Öffentlichkeit §3 Abs. 1 BauGB
Billigungsbeschluss-08.10.2024
Bebauungsplan Zimmerlenz 23.10.2024
1. Änderung Bebauungsplan "Südliche Birkenallee" + Veränderungssperre zum Bebauungsplan
Schalltechnische UntersuchungErneuter Billigungsbeschluss 11.03.2025
Bekanntmachung 1. Änderung nochmalige Beteiligung Öffentlichkeit 21.03.2025
1. Änderung BPL Begründung
1. Änderung BPL
1. Änderung BPL Südliche Birkenallee
1. Änderung BPL Südliche Birkenallee Begründung
Bek-1. Änd.-Südliche Birkenallee Billigungsb.-Unterr.-Öffentlichkeit
Niederschriftauszug Billigungsbeschluss 10.09.2024
Bek-1. Änd.-Südl.Birkenalle-Billigungsb.-Beteiligung-Öffentlichkeit 19.09.2024
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss vom 07.08.2024
Bekanntmachung Veränderungssperre vom 07.08.2024
Satzung Veränderungssperre_Südl._Birkenallee + Lageplan + Begründung
1.Änderung Südliche Birkenallee
1. Änderung Südl. Birkenallee Begründung
Bek. 1. Änderung Südl. Birkenallee
1. Änderung (vormals 18. Änderung) des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bad Heilbrunn
- SO "Landwirtschaft, Natur, Kunst und Kultur", Gut Nantesbuch -
Bekanntmachung-Beteiligung Öffentlichkeit Gut Nantesbuch 10.12.2024
1 FNP Änderung Gut Nantesbuch Plan
Faunabericht Gut Nantesbuch
Bekanntmachung Genehmigung 1. Änderung FNP 13.03.2025
- Begründung mit Umweltbericht und Anhängen (Karte 1: Gelologie, Karte 2: Boden, Karte 3: Landnutzung und Vegetation)
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung mit Anhang Abschichtungsliste
- FFH-Verträglichkeitsprüfung mit Anhang Karte_FFH_VP_LRT
- Faunakartierung als Grundlage für saP und FFH-VP mit Anhängen:
- Karte 1 Vögel
- Karte 2 Faunistisches Habitatbaumkontrolle
- Karte 3 Fauna
- Information nach DSGVO
Gemäß Art. 34 der Geschäftsordnung werden Satzungen, Verordnungen, Ladungen, Verwaltungsakte und Mitteilungen amtlich bekannt gemacht. Diese Veröffentlichungen werden in der Verwaltung der Gemeinde zur Einsichtnahme niedergelegt und die Niederlegung durch Anschlag an den Gemeindetafeln bekannt gegeben. Der Anschlag wird an den Gemeindetafeln erst angebracht, wenn die Satzung usw. in der Verwaltung niedergelegt ist. Er wird an allen Gemeindetafeln angebracht und frühestens nach 14 Tagen wieder abgenommen. Es wird schriftlich festgehalten, wann der Anschlag angebracht und wann er wieder abgenommen wurde; dieser Vermerk wird zu den Akten genommen.