Amtliche Bekanntmachungen
1. Änderung Bebauungsplan "Neue Ortsmitte"
1. Änderung Neue Ortsmitte Billigung - Beteiligung Öffentlichkeit 19.12.2024
Bekanntmachung 1. Änderung Neue Ortsmitte Billigungsb.-Unterrichtung Öffentlichkeit 11.12.2024
Neue Ortsmitte 1. Änderung Plan Fassung 02.12.2024
1. Änderung Neue Ortsmitte Begründung
Bebauungsplan "Gemeindewerke und Betriebshof in Achmühl"
Umweltbericht Gemeindewerke u. Betriebshof Bad Heilbrunn
Textliche Festsetzung
Begründung
Vorabzug Bebauungsplan
Aufstellungsbeschluss
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss §2 Abs. 1 S. 2 BauGB sowie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichekeit §3 Abs. 1 BauGB
1. Änderung Bebauungsplan "Zimmerlenz"
Begründung Zimmerlenz 2024-09-30
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss § 2 Abs.1 S BauGB sowie frühzeitige Unterr. der Öffentlichkeit §3 Abs. 1 BauGB
Billigungsbeschluss-08.10.2024
1. Änderung Bebauungsplan "Südliche Birkenallee" + Veränderungssperre zum Bebauungsplan
1. Änderung BPL Südliche Birkenallee
1. Änderung BPL Südliche Birkenallee Begründung
Bek-1. Änd.-Südliche Birkenallee Billigungsb.-Unterr.-Öffentlichkeit
Niederschriftauszug Billigungsbeschluss 10.09.2024
Bek-1. Änd.-Südl.Birkenalle-Billigungsb.-Beteiligung-Öffentlichkeit 19.09.2024
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss vom 07.08.2024
Bekanntmachung Veränderungssperre vom 07.08.2024
Satzung Veränderungssperre_Südl._Birkenallee + Lageplan + Begründung
1.Änderung Südliche Birkenallee
1. Änderung Südl. Birkenallee Begründung
Bek. 1. Änderung Südl. Birkenallee
1. Änderung (vormals 18. Änderung) des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bad Heilbrunn
- SO "Landwirtschaft, Natur, Kunst und Kultur", Gut Nantesbuch -
Bekanntmachung-Beteiligung Öffentlichkeit Gut Nantesbuch 10.12.2024
1 FNP Änderung Gut Nantesbuch Plan
Faunabericht Gut Nantesbuch
- Begründung mit Umweltbericht und Anhängen (Karte 1: Gelologie, Karte 2: Boden, Karte 3: Landnutzung und Vegetation)
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung mit Anhang Abschichtungsliste
- FFH-Verträglichkeitsprüfung mit Anhang Karte_FFH_VP_LRT
- Faunakartierung als Grundlage für saP und FFH-VP mit Anhängen:
- Karte 1 Vögel
- Karte 2 Faunistisches Habitatbaumkontrolle
- Karte 3 Fauna
- Information nach DSGVO
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integrierten Landschaftsplan der Gemeinde Bad Heilbrunn
Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 14.08.2023 bis 29.09.2023
Bekanntmachung vom 01.07.2024 Flächennutzungsplan
Bekanntmachung vom 02.08.2023 - Öffentliche Auslegung
Zeichnung
Begründung
Landschaftsplan
Themenkarte 1 Topographie und Naturraum
Themenkarte 2 Freizeit und Erholung
Themenkarte 3 Arten und Biotope
Themenkarte 4 Geologie und Boden
Themenkarte 5 Hydrologie und Klima
Abwägungsliste
Versandliste
Formblatt
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 21.12.2020 bis 05.02.2021
Anlagen:
- Vorentwurf des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan, zeichnerischer Teil, M 1:10.000, Stand 08.12.2020
- Vorentwurf des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan, Begründung und Umweltbericht, Stand 08.12.2020
- Entwurf Landschaftsplan, Stand 08.12.2020
- Themenkarte 1 Topographie und Naturraum; M 1:15.000
- Themenkarte 2 Freizeit und Erholung, M 1:15.000
- Themenkarte 3 Arten und Biotope, M 1:15.000
- Themenkarte 4 Geologie und Boden, M 1: 15.000
- Themenkarte 5 Hydrologie und Klima, M 1:15.000
- Formblatt
- Liste der beteiligten Träger öffentlicher Belange
- Anschreiben Behörden und Träger öffentlicher Belange vom 14.12.2020
Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren finden Sie unter https://www.bad-heilbrunn.de/agb-datenschutz
Gemäß Art. 34 der Geschäftsordnung werden Satzungen, Verordnungen, Ladungen, Verwaltungsakte und Mitteilungen amtlich bekannt gemacht. Diese Veröffentlichungen werden in der Verwaltung der Gemeinde zur Einsichtnahme niedergelegt und die Niederlegung durch Anschlag an den Gemeindetafeln bekannt gegeben. Der Anschlag wird an den Gemeindetafeln erst angebracht, wenn die Satzung usw. in der Verwaltung niedergelegt ist. Er wird an allen Gemeindetafeln angebracht und frühestens nach 14 Tagen wieder abgenommen. Es wird schriftlich festgehalten, wann der Anschlag angebracht und wann er wieder abgenommen wurde; dieser Vermerk wird zu den Akten genommen.